Was ist denn nun aktive und was passive Sterbehilfe? Viele stellen sich diese Frage. Um Klarheit in dieses Dickicht zu bringen empfehle ich Ihnen den nachfolgenden Artikel, der im Stern erschienen ist und bei Neue Pressemitteilungen veröffentlicht wurde.
Theoretisch gibt es keinen Formzwang für Vorsorgevollmachten und Ankreuzformulare sind ebenso gültig wie rechtlich ausformulierte Vollmachten. Warum es in der Praxis dennoch immer wieder Schwierigkeiten gibt, sehen Sie hier
Sie möchten mehr über Jura wissen? Oder vielleicht einen Vortrag zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung besuchen oder online ansehen?
Habe ich Ihr Interesse geweckt? Für besondere Lösungsmöglichkeiten stehe ich Ihnen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Tel. 09122-7902462 gerne zur Verfügung.
Testamentsvollstreckung
Gerade um Konflikte in einer Erbengemeinschaft zu vermeiden hat die Ernennung eines/r Testamentsvollstreckers/in streitschlichtende Wirkung. Auch Rainer Laborenz, Geschäftsführer der Offenbuger azemos Vermögensmanagement GmbH empfiehlt den Einsatz eines Testamentsvollstreckers.